Legionellen im Trinkwasser – darauf sollten Sie achten
Was sind Legionellen und welche Gefahren gehen von ihnen aus? Welche Möglichkeiten gibt es, ihnen vorzubeugen? Und was muss beim Energiesparen beachtet werden? Erfahren Sie alles Wissenswerte zu Legionellenschutz, Mindesttemperatur und Vorschriften.
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Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:
- Legionellen sind Bakterien, die in jedem Wasser vorkommen, auch im Trinkwasser – dort aber nur in sehr geringer Konzentration
- Legionellen können schwere Form der Lungenentzündung (Legionellose) hervorrufen
- Gefahr vor allem beim Einatmen von zerstäubtem Wasser – zum Beispiel beim Duschen
- Legionellenschutz durch Einhalten der Mindesttemperatur von 60 Grad Celsius im Wasserspeicher
Was sind Legionellen?
Legionellen sind Bakterien, die überall dort leben, wo es Wasser gibt – im Küstenwasser genauso wie in der Badewanne. Grundsätzlich ist es so, dass das Trinkwasser, das aus dem Wasserwerk kommt, nicht steril, also nicht bakterienfrei sein muss. Das wäre auch nur mit einem enorm hohen Aufwand zu realisieren. Es enthält also Bakterien in einer sehr geringen, nicht gesundheitsgefährdenden Menge.
Problematisch wird es erst dann, wenn sich diese Bakterien stark vermehren. Dafür brauchen Legionellen zunächst einmal Nährstoffe. Das können Materialien in der Hausinstallation sein – Dichtungen aus bestimmten Kunststoffen zum Beispiel – oder Stoffe, die aus technischen Gründen ins Wasser gegeben wurden, wie etwa Phosphat zur Enthärtung des Wassers.
Legionellen: Temperaturen und Wachstum
Nährstoffe allein sorgen aber noch nicht dafür, dass sich die Legionellen vermehren. Dazu ist noch eine weitere Zutat nötig: Wärme. Am wohlsten fühlen sich Legionellen bei Temperaturen zwischen 25 Grad Celsius und 45 Grad Celsius. Wenn solche geeigneten Wachstumsbedingungen herrschen, können aus einzelnen Legionellen große Mengen Legionellen entstehen.
Ab 60 Grad Celsius keine Gefahr für Legionellenbildung
Um dieser Gefahr vorzubeugen, gilt in Großanlagen folgende Vorschrift: Am Speicherausgang ist immer eine Temperatur von mindestens 60 Grad Celsius und im gesamten Leitungssystem eine Mindesttemperatur von 55 Grad Celsius einzuhalten.
Legionellenschutz vs. Energiesparen
In Zeiten hoher Energiepreise möchten immer mehr Menschen sparen – auch beim Warmwasser. Allerdings gibt es Grenzen, die nicht über- bzw. in diesem Fall unterschritten werden dürfen. Wo sie liegen, darüber gibt es auch unter Fachleuten keine ganz klare Aussage:
- Bislang gelten die Normen beispielsweise der Trinkwasserverordnung: Hier wird eine Mindesttemperatur von 55 Grad Celsius als Richtwert empfohlen. Im Arbeitsblatt DVGW W 551 sind die neuesten Erfahrungen zur Verminderung des Legionellenwachstums in Warmwassersystemen aufgenommen.
- Daneben gibt es eine aktuelle wissenschaftliche Studie darüber, wie sich das Legionellenwachstum bei unterschiedlichen Wassertemperaturen verhält. Das Ergebnis: Bei 50 Grad Celsius herrscht Stillstand.
Es geht hier also um die Frage, ob das Warmwasser konstant auf 55 oder lediglich auf 50 Grad Celsius warmgehalten werden muss. Bis diese Frage geklärt ist, empfiehlt es sich, sich an die bestehenden Vorschriften zu halten. Denn das gesundheitliche Risiko ist nicht zu unterschätzen.
Legionellen: Gefahr beim Duschen
Legionellen können eine besondere Form der Lungenentzündung, die Legionellose, hervorrufen – allerdings nur unter zwei Bedingungen:
- Wenn zerstäubtes, vernebeltes Wasser, wie es beim Duschen entsteht, eingeatmet wird, das mit Keimen belastet ist. Wird keimhaltiges Wasser getrunken oder zum Händewaschen benutzt, besteht dagegen keine Infektionsgefahr.
- Für gesunde Menschen sind wenige Legionellen kein Problem. Aber für ältere Menschen oder Personen, die sich gerade in einer Chemotherapie befinden, können sie sehr gefährlich sein.
In der Trinkwasserverordnung ist deshalb eine Hilfsgröße festgelegt, ein so genannter „technischer Maßnahmewert“. Dieser liegt bei 100 koloniebildenden Einheiten pro 100 Milliliter Wasser. Wenn dieser Wert überschritten wird, ist das ein Hinweis darauf, dass in der Trinkwasserinstallation im Gebäude irgendetwas nicht stimmt und Maßnahmen ergriffen werden müssen.
Die Erkrankung selbst tritt eher selten auf: Laut der Stiftung Capnetz sind nur sechs Prozent aller Lungenentzündungen in Deutschland auf Legionellen zurückzuführen. Dazu kommt, dass die Infektionsherde in den meisten Fällen nicht Wasserleitungen, sondern Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (Maschinen zur Abluftreinigung) aus der Umgebung sind.
Legionellen im Trinkwasser nachweisen
Legionellen lassen sich durch die Entnahme einer Wasserprobe aus dem Trinkwassersystem und eine anschließende Untersuchung im Labor nachweisen. Dabei werden die im Wasser enthaltenen Bakterien auf einem geeigneten Nährboden kultiviert, sodass man nach einiger Zeit die Kolonien zählen kann. Eine solche Probe kostet zwischen 35 und 80 Euro.
Vermietende sind verpflichtet, das Trinkwasser in ihren Immobilien einmal jährlich auf Legionellen zu überprüfen. Obwohl die Überprüfung für Ein- und Zweifamilienhaushalte nicht vorgeschrieben ist, lohnt es sich auch hier.
Legionellenbefall: Was ist zu tun?
Bei einem Legionellenbefall muss die Trinkwasseranlage zunächst genau untersucht werden. Um festzustellen, wo das Problem liegt und was dies für die Nutzer*innen der Anlage bedeutet, werden weitere Proben genommen und eine Gefährdungsanalyse gemacht. Als Sofortmaßnahme werden manchmal auch Duschverbote verhängt, damit niemand gefährdet wird.
Legionellenbefall vorbeugen
Als Legionellenschutz hat der Gesetzgeber in der Trinkwasserverordnung verschiedene Vorschriften erlassen. Grundsätzlich wird zwischen Großanlagen und Kleinanlagen unterschieden. Eine Großanlage ist eine Anlage mit einem Warmwasserspeicher von mehr als 400 Litern oder mit Leitungen, die mehr als drei Liter warmes Wasser enthalten. Anlagen in Ein- und Zweifamilienhäusern gelten in der Regel als Kleinanlagen.
Legionellenschutz in Großanlagen
Durch die Komplexität einer Großanlage besteht dort erfahrungsgemäß eine höhere Legionellengefahr als bei Kleinanlagen. In einem Haus mit sehr vielen Wohnungen gibt es zum Beispiel häufig einige leer stehende Wohnungen, in denen kein Wasser fließt. In solchen Stagnationsbereichen können sich unter geeigneten Bedingungen verstärkt Legionellen entwickeln.
Deshalb besteht bei Großanlagen nach Regelung des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) die Vorschrift, am Speicherausgang immer eine Temperatur von mindestens 60 Grad Celsius und im gesamten Leitungssystem eine Mindesttemperatur von 55 Grad Celsius einzuhalten. Ab dieser Temperatur können sich Legionellen nicht mehr im Zirkulationssystem vermehren.
Alle drei Jahre ist der/die Betreiber*in einer Großanlage laut Trinkwasserverordnung verpflichtet, auf Legionellenbefall zu prüfen, bei öffentlicher Nutzung sogar jedes Jahr. Je nach Größe der Anlage müssen dafür zwischen drei und mehreren hundert Proben entnommen werden. Die Tests dürfen nur von Untersuchungsstellen durchgeführt werden, die gemäß Trinkwasserverordnung dafür zugelassen sind. Wenn Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit erforderlich sind, haben Vermietende die Pflicht, ihre Mieter*innen zu informieren.
Tipp: Wer trägt die Kosten für eine Legionellenprüfung?
Wie die übrigen Nebenkosten können Eigentümer*innen auch ihre Aufwendungen für die Trinkwasseranalyse auf die Wohnungsnutzer*innen umlegen. Wenn bei der Erstuntersuchung Legionellen jenseits des zulässigen Grenzwerts festgestellt werden, müssen gezielte Reinigungs- und Sanierungsmaßnahmen vorgenommen werden – für die wiederum die Eigentümer*innen allein aufkommen müssen. Eine Umlage auf die Mieter*innen lässt die Verordnung hier nicht zu.
Legionellenschutz in Kleinanlagen (Ein- und Zweifamilienhäuser)
Kleinanlagen gibt es meist in Ein- oder Zweifamilienhäusern. Das sind beispielsweise Anlagen mit einem 150 bis 200 Liter großen Warmwasserspeicher und Rohrleitungen bis zu zehn Metern Länge. In diesen Kleinanlagen kommt es so gut wie nie zu einem Legionellenbefall. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte auch hier die Standards der Großanlagen beachten und die empfohlene Mindesttemperatur von 60 Grad Celsius einhalten.
Ähnliches gilt für die Warmwasserbereitung mit Boilern bzw. Kleinspeichern. Werden darin konstant 60 Grad Celsius, gemessen im Boiler selbst, eingehalten, ist damit für die hygienische Sicherheit gesorgt. Temperaturen über 60 Grad sind unnötig und verbrauchen zu viel Energie. Das weiß Dr. Benedikt Schäfer, Diplom-Biologe beim Umweltbundesamt. In Bezug auf das Senken der Wassertemperatur, um Energie zu sparen, sagt er:
„Es gibt im Umgang mit Legionellen den alten Lehrsatz: ‚Kaltes Wasser kalt, heißes Wasser heiß halten.‘ Die Temperatur im Warmwasserspeicher zu senken, ist daher nicht empfehlenswert. Zum Energiesparen gibt es bessere Möglichkeiten: Bei einer Kleinanlage in einem Ein- oder Zweifamilienhaus kann man zum Beispiel auf eine Zirkulationsleitung verzichten – und den Strom für die Pumpe sparen.
Außerdem lassen sich regenerative Energiequellen wie Solarenergie oder Wärmepumpen zur Vorerwärmung des Wassers nutzen. Energieeinsparung und hygienische Sicherheit müssen also auch im Bereich Warmwasser kein Widerspruch sein.“
Nicht vergessen: die Kaltwasserleitungen
Ein Punkt, der von Hausbesitzer*innen manchmal vergessen wird, sind die Kaltwasserleitungen. Das kalte Wasser sollte nicht wärmer als 20 Grad Celsius sein. Aus dem Wasserwerk kommt es in der Regel deutlich kühler – aber wenn Kaltwasserleitungen zu lang oder zu dick sind und das Wasser längere Zeit in warmen Räumen steht, kann es zu warm werden. Das kann jeder selbst prüfen, indem er am Waschbecken Kaltwasser über ein Thermometer laufen lässt. Wenn es zu warm ist, sollten die Kaltwasserleitungen fachgerecht von einem/einer Installateur*in isoliert werden.